Was ist 1V-LSD?
1V-LSD (1-Valeroyl-Lysergsäurediethylamid-Hemi-L-Tartrat) ist, ähnlich wie 1P-LSD oder 1cP-LSD, ein Lysergamid. Ob 1V-LSD wirklich eine Prodrug zu LSD-25 ist, wurde bisher nicht untersucht. Für 1P-LSD und 1cP-LSD konnte das in vivo bestätigt werden, was den Schluss wahrscheinlich macht, das 1V-LSD auch eine Prodrug ist. In privaten Forschungsprojekten konnte die Arbeitshypothese bisher bestätigt werden.
Die Unterschiede zu 1P-LSD und 1cP-LSD zu 1V-LSD liegen in der größeren molekularen Masse von 1V-LSD, weswegen die Blotterdosis auf 150µg erhöht wurde. Das entspricht, laut Erfahrungsberichten, ungefähr der Wirkung von 125µg 1cP-LSD.
Ist 1V-LSD wirklich legal?
Das NpSG, BtMG und AMG erfassen 1V-LSD nicht, daher ist es bisher nicht verboten. Der Umgang mit den Vorgängern von 1V-LSD (1P-LSD und 1cP-LSD) legt allerdings nahe, dass ein Verbot von 1V-LSD nicht lange auf sich warten lässt.
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